Ihr Pflegeteam
mit Herz

Seit 1997 steht Panthea für eine kompetente und individuelle Betreuung. Wir sind mehr als nur ein Pflegedienst – wir sind Begleiter mit Herz, die sich mit Engagement, Fachkompetenz und Menschlichkeit für das Wohl unserer Patienten einsetzen.

Herzlich Willkommen bei Panthea

Ihrem Partner für professionelle Pflege

Mit individueller Pflege, respektvoller Fürsorge und einem offenen Ohr unterstützen wir unsere Kunden, ein selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung zu führen. Unsere interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Apotheken, Therapeuten, Sanitätshäusern und weiteren Spezialisten gewährleistet eine sichere, zuverlässige und umfassende Versorgung getreu unserer Philosophie:

"Weil Zuhause der beste Ort für Pflege ist."

Panthea Pflege betreut Kund:innen mit Herz
Familiär – Mit Fürsorge und Verbundenheit
Wir begegnen unseren Kunden mit Wärme, Respekt und echter Fürsorge. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt – mit all seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und schaffen eine Atmosphäre, in der sich jeder gut aufgehoben fühlt. Unsere Pflege ist nicht nur eine Dienstleistung, sondern ein echtes Miteinander, das Sicherheit, Vertrauen und Geborgenheit vermittelt.
Professionell – Höchste Standards und Fachkompetenz
Unser qualifiziertes Team arbeitet nach den neuesten pflegerischen und medizinischen Standards. Durch regelmäßige Fortbildungen gewährleisten wir eine verantwortungsvolle und qualitativ hochwertige Versorgung. Dabei legen wir großen Wert auf individuelle Betreuung, die sich an den gesundheitlichen und sozialen Bedürfnissen unserer Patienten orientiert.
Zu Hause – Selbstbestimmt und geborgen leben
Ein vertrautes Umfeld gibt Sicherheit und Lebensqualität. Wir unterstützen unsere Patienten dabei, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Unsere Pflege ist darauf ausgerichtet, Eigenständigkeit zu bewahren, gleichzeitig aber die notwendige Unterstützung bereitzustellen – immer mit dem Ziel, ein würdevolles Leben zu ermöglichen.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten nicht nur medizinische und pflegerische Versorgung, sondern schaffen eine vertrauensvolle Gemeinschaft, in der sich unsere Patienten sicher und wertgeschätzt fühlen.
Sie haben spezifische Fragen?
Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte erbringen medizinische Leistungen auf ärztliche Anordnung, darunter:
  • Medikamentenmanagement: Verabreichung und Überwachung von Medikamenten.
  • Wundmanagement: Fachgerechte Versorgung akuter und chronischer Wunden.
  • Injektionen: Subkutane und intramuskuläre Injektionen.
  • Vitalzeichenkontrolle: Regelmäßige Blutdruck- und Blutzuckermessung.
  • Katheter- und Stomaversorgung: Pflege und Wechsel von Kathetern sowie Stomaversorgung.
  • Kompressionstherapie: Anwendung von Kompressionsstrümpfen und -verbänden.
  • Port- und Infusionstherapie: Betreuung von Portsystemen und Infusionen.
  • Tracheostomaversorgung: Pflege und Überwachung tracheotomierter Patienten.
  • Palliativversorgung: Ganzheitliche Betreuung und Symptomlinderung.
Diese Leistungen werden gemäß den Richtlinien des SGB V erbracht und in enger Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt koordiniert.
Die Grundpflege unterstützt Sie bei den täglichen Aktivitäten und trägt dazu bei, Ihre Lebensqualität im Alltag zu erhalten. Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen:
  • Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden sowie bei der Mund- und Zahnpflege.
  • An- und Auskleiden: Unterstützung beim Kleiderwechsel, angepasst an Ihre Bedürfnisse.
  • Mobilitätshilfe: Assistenz beim Aufstehen, Gehen, Treppensteigen und bei Transfers.
  • Ernährungsunterstützung: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, einschließlich Zubereitung von Mahlzeiten.
  • Ausscheidungsmanagement: Unterstützung bei Toilettengängen und Inkontinenzversorgung.
  • Positionierung und Prophylaxen: Durch gezielte Positionierungs- und Bewegungsmaßnahmen wird die Gesundheit erhalten und möglichen Komplikationen vorgebeugt.
Diese Leistungen werden entsprechend Ihrem individuellen Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen.
Um Ihnen den Alltag zu erleichtern, bieten wir Unterstützung im Haushalt an, darunter:
  • Reinigung der Wohnräume: Staubsaugen, Wischen und allgemeine Sauberkeit.
  • Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Falten Ihrer Kleidung und Bettwäsche.
  • Einkaufsdienste: Besorgung von Lebensmitteln und Haushaltsartikeln nach Ihren Wünschen.
  • Mahlzeitenzubereitung: Kochen von Mahlzeiten, die auf Ihre Ernährungsbedürfnisse abgestimmt sind.
Diese Leistungen können auch über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Neben der körperlichen Pflege ist die psychosoziale Betreuung ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir bieten:
  • Aktivierende Betreuung: Gemeinsame Spaziergänge, Gedächtnistraining und Freizeitgestaltung.
  • Gesellschaft leisten: Unterhaltungen, Vorlesen und Begleitung bei Aktivitäten.
  • Unterstützung bei sozialen Kontakten: Hilfe bei der Pflege von Beziehungen und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Diese Leistungen können über den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung abgerechnet werden.
Wir unterstützen Patienten und Angehörige durch:
  • Pflegeberatung & Schulungen: Praktische Anleitungen für die häusliche Pflege.
  • Antragsunterstützung: Hilfe beim Ausfüllen von Formularen.
  • Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI:
    • Ziel: Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.
    • Frequenz: Halbjährlich (PG 2–3), vierteljährlich (PG 4–5).
    • Durchführung: Persönlich oder per Videokonferenz (Erstberatung vor Ort).
    • Kosten: Übernahme durch die Pflegekasse.
Diese Besuche sind für Pflegegeldempfänger verpflichtend und bieten fachliche Unterstützung.
  1. Freizeitgestaltung: Monatliche Spiele- und Gemeinschaftstage.
  2. Hausnotruf-Service: Installation eines Notrufsystems mit 24/7-Verbindung zu Angehörigen oder Notrufzentrale (in Kooperation mit unserem Partner).
  3. Hilfsmittel-Abo: Monatliche Lieferung von Verbrauchsmaterialien ohne erneute Bestellung.
  4. Mobilitäts- & Fahrdienst: Fahrten zu Arztterminen & sozialen Aktivitäten inkl. Begleitservice.
  5. Wohnraumanpassung: Beratung, Zuschussanträge (§ 40 SGB XI) & Vermittlung von Handwerkern.

Einteilung der Pflege und Finanzierung

Die Pflege ist in verschiedene Versorgungsbereiche unterteilt, die durch die Pflegeversicherung (SGB XI), die Krankenkasse (SGB V) oder das Sozialamt (SGB XII) finanziert werden.

Sie möchten eine individuelle Beratung?
  • Ambulante Pflege: Betreuung zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste (§ 36, § 37 SGB XI)
  • Teilstationäre Pflege: Tages- oder Nachtpflege zur Entlastung Angehöriger (§ 41 SGB XI)
  • Stationäre Pflege: Pflegeheime mit Eigenanteilen (§ 43 SGB XI)
  • Kurzzeit- & Verhinderungspflege: Vorübergehende Pflege bei Bedarf (§ 39, § 42 SGB XI)
  • Intensivpflege: Hochspezialisierte medizinische Versorgung (§ 37c SGB V)
  • Palliativ- & Hospizpflege: Betreuung Schwerkranker (§ 37b, § 39a SGB V)
  • Rehabilitative Pflege: Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten (§ 40 SGB V, § 42a SGB XI)
  • Demenzpflege: Spezielle Betreuung für Demenzkranke (§ 45a, § 45b SGB XI)
  • Kinderkrankenpflege: Medizinische Versorgung schwerkranker Kinder (§ 37 SGB V)
  • Gerontopsychiatrische Pflege: Betreuung älterer Menschen mit psychischen Erkrankungen
Die Kostenübernahme variiert je nach Leistungsart und individuellem Bedarf.
Die Pflegereform 2023/2024 bringt bedeutende Änderungen mit sich, die darauf abzielen, die Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und die Leistungen für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige zu verbessern.
  • Ab dem 1. Januar 2025: Eine weitere Anhebung dieser Leistungen um 4,5 % ist vorgesehen, um den steigenden Pflegekosten gerecht zu werden.
  • Ab dem 1. Juli 2025: Die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget von jährlich 3.539 Euro zusammengeführt. Pflegebedürftige können diesen Betrag flexibel für beide Leistungsarten nutzen, was die Inanspruchnahme erleichtert.
  • Seit dem 1. Januar 2024: Pflegende Angehörige haben Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person, um in akuten Pflegesituationen finanziell abgesichert zu sein.
Die Pflegekosten werden abhängig von der Leistungsart durch verschiedene Kostenträger übernommen:
  • Pflegeversicherung (SGB XI): Übernimmt pflegebedingte Kosten wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kurzzeit- & Verhinderungspflege sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Krankenkasse (SGB V): Finanziert medizinische Behandlungspflege, z. B. Wundversorgung und häusliche Krankenpflege bei akuter Erkrankung.
  • Sozialamt (SGB XII): Übernimmt Kosten, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, z. B. Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen.
  • Pflegebedürftige: Tragen Eigenanteile für Unterkunft, Verpflegung, individuelle Zusatzleistungen und nicht erstattungsfähige Hilfsmittel.

Tipp: Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, hohe Eigenanteile zu reduzieren.

Die Übernahme von Pflegekosten durch Pflegeversicherung, Krankenkasse oder Sozialhilfe setzt bestimmte Bedingungen voraus:
  • Pflegeversicherung (SGB XI): Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erfordern mindestens Pflegegrad 2, eine sechsmonatige Pflegebedürftigkeit und eine Versicherung in der Pflegekasse.
  • Krankenkasse (SGB V): Übernimmt medizinische Behandlungspflege bei ärztlicher Verordnung und medizinischer Notwendigkeit, jedoch nur zeitlich begrenzt.
  • Sozialhilfe (SGB XII): Trägt Pflegekosten, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen und alle anderen Ansprüche ausgeschöpft sind.
  • Private Kosten: Eigenanteile, Wunschleistungen und zusätzliche Betreuung müssen selbst finanziert werden. Eine Pflegezusatzversicherung kann Kosten senken.

Tipp: Eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI hilft, passende Leistungen zu beantragen.

Sie wünschen eine individuelle Beratung oder haben Fragen?

Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns! 
Unser Team ist gerne für Sie da.
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00
Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten
06353 / 98 93 151
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